Mietbedingungen
1. Alle gemieteten Sachen sind und bleiben Eigentum des Vermieters SD Partyverleih – Daniel Krumpholz.
2. Bei Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro fällig. Diese wird mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
3. Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand gemäß der Inventarliste vollständig und mängelfrei übernommen hat.
4. Der Mieter ist verpflichtet, den Artikel vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand, sowie dem Zubehör dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch bei Verlust oder höherer Gewalt. Es gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab. Fehlende oder beschädigte Gegenstände sind zum Neupreis zu ersetzen, hierbei gilt nicht der Zeitwert. Reparaturen werden durch einen Fachbetrieb oder der Herstellerfirma durchgeführt. Die Mietsache darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet und repariert werden. Die benötigten Reparaturzeiten werden als Mietzeiten angesehen und dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
7. Der Mieter verpflichtet sich die Anweisungen und die Vorgaben zur ordnungsgemäßen Nutzung einzuhalten (siehe Beiblätter der Mietgegenstände, werden bei Buchung ausgehändigt/verschickt).
8. Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Stand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
9. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die bei oder durch die Benutzung der überlassenen Geräte verursacht werden. Sollte es durch einen defekt der Geräte zu einem Verdienstausfall oder Einnahmeverlust bei Veranstaltungen kommen, so wird hierfür ebenfalls keine Haftung übernommen. Es wird dem Mieter angeraten, Schäden über eine Veranstaltungs- oder Privathaftpflicht abzusichern.
10. Stornierungsgebühr: Bis 14 Tage vor dem Miettermin (bei Vermietungen über das Wochenende zählt der Freitag als Miettermin) wird nur die Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro berechnet. Bei weniger als 7 Tagen wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
11. Der vollständige/restliche Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage vor Miettermin (bei Vermietungen über das Wochenende zählt der Freitag als Miettermin) per Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten.
12. Bei Übernahme der Vermietungsgeräte ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
13. Bei Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro (Slushmaschine) / 50,00 Euro (Popcorn- und Zuckerwattemaschine) in bar zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird diese sofort erstattet.
14. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich in Nichtraucherbereichen aufgestellt und betrieben werden.